Waren Sie im aktuellen Quartal bereits bei uns in der Praxis? Dann können wir Ihnen Ihr E-Rezept für Ihre Dauermedikation ausstellen. Waren Sie im aktuellen Quartal noch nicht bei uns, so ist zunächst das Einlesen Ihrer Gesundsheitskarte erforderlich. Kommen Sie hierfür bitte zu unseren Öffnungszeiten in die Praxis.